Öffentliches Verfahrensverzeichnis Nach § 4g, Abs. 2 BDSG hat der Datenschutzbeauftragte auf Antrag jedermann bestimmte, datenschutzrechtlich gebotene Angaben nach § 4e BDSG in geeigneter Weise verfügbar zu machen. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: Processbench GmbH Geschäftsführung Dr. Gregor Berz Anschrift der verantwortlichen Stelle: Saagemünder Straße 22 66119 Saarbrücken Deutschland Zweckbestimmungen der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Erbringung der ordnungsgemäßen Dienstleistung (Übermittlung von Kontaktdaten und funktionsbezogenen Daten an private und öffentliche Stellen) gespeichert. • Erstellung von Rechnungen (Billingdaten) • Versorgung mit Produktinformationen und Beschwerdemanagement (Interessenten- und Kundenverwaltung, -betreuung) • Auftragsrealisierung (Auftragsmanagement) • Mitarbeiterdaten zur Vertragsgründung und -aufrechterhaltung (Personaldatenverwaltung) Beschreibung der betroffenen Personen und der diesbezüglichen Daten / Datenkategorien • Kunden (Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße und sachgerechte Abwicklung der Geschäftsbeziehung erforderlich sind) • Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten, Bewerber und ehemalige Mitarbeiter (Daten, die für die Personalverwaltung erforderlich sind, im Rahmen der abgeschlossenen Verträge und der gesetzlichen Bestimmungen) • Externe Dienstleister (zur Verwaltung, Steuerung, Kommunikation, Abwicklung und Kontrolle von Transaktionen, Bankverbindungen, Abrechnungs- und Leistungsdaten) • Geschäftspartner und Agenturen, (Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten) Empfänger/Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden). • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (Personalverwaltung, Buchhaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV). • Externe Stellen (Vertragspartner) soweit diese zur Vertragserfüllung notwendig sind. • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der Verarbeitung der Daten in unserem Auftrag. • Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Lieferantenrechnungen), gruppenzugehörige Unternehmen oder andere externe Stellen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke, soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat, dies zur Vertragserfüllung erforderlich oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigten Interesse zulässig ist. Regelfristen für die Löschung der Daten • Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden die entsprechenden personenbezogenen Daten routinemäßig gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung (z.B. Werk- und Dienstverträge) erforderlich sind. • Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die Zweckbestimmung entfällt. Geplante Datenübermittlung in Drittstaaten Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union bzw. des EWR erfolgt nur im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung, im Rahmen eines berechtigten Interesses oder aufgrund einer ausdrücklichen Einwilligung der jeweils Betroffenen. Dabei wird durch geeignete Maßnahmen gewährleistet, dass die datenschutzrechtlichen Befugnisse der betroffenen Personen gewahrt sind. Kontakt zum Datenschutzbeauftragten Eugen Kuss, kuss at processbench.com